Unsere Leistungen
Hinter Pädagogik steht Herz
"Hinter Compaya steht die Vision, die familiäre Fürsorge neu zu definieren. Wir sind kein klassischer, medizinischer Pflegedienst, der im Minutentakt arbeitet. Wir schenken Zeit, Struktur und echte emotionale Begleitung – getragen von tiefem fachlichen Verständnis."

Unsere Philosophie
Wir glauben, dass die Betreuung im Alter weit über das bloße ‚Anwesendsein‘ hinausgeht. Deshalb setzen wir konsequent auf qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal (wie Erzieher, Kinderpfleger, Heilerziehungspfleger und Sozialpädagogen) statt auf ungelernte Hilfskräfte.
Unsere Mitarbeiter sind darauf geschult, vorhandene geistige und körperliche Ressourcen gezielt zu fördern, anstatt den Betroffenen alles abzunehmen. Wir aktivieren, gestalten den Alltag strukturiert und schaffen durch feste Rituale Sicherheit und Orientierung.
Eine professionelle und pädagogisch fundierte Alltagsbegleitung schenkt Lebensqualität – und ist in den meisten Fällen finanziell hervorragend gefördert. Als anerkannter Dienstleister im Rahmen der Landesrechtlichen Pflege-Unterstützungsverordnung können unsere Leistungen direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Die 3 Säulen der Refinanzierung (Kompakt erklärt):
1. Der Entlastungsbetrag (§ 45a SGB XI) – 125 € monatlich
- Was bedeutet das für Sie? Jede Person mit einem bestätigten Pflegegrad (Grad 1 bis 5) hat Anspruch auf monatlich 125 € von der Pflegekasse für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Unser Service: Diese 125 € können Sie monatlich komplett für unsere Alltagsbegleitung einsetzen. Die Abrechnung übernehmen wir auf Wunsch direkt mit der Kasse.
2. Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
- Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie als pflegende Angehörige Urlaub benötigen, krank sind oder einfach eine stundenweise Auszeit brauchen, stellt die Pflegekasse jährlich bis zu 1.612 € (unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 2.418 €) für eine Ersatzpflege zur Verfügung.
- Unser Service: Wir übernehmen in dieser Zeit die vertrauensvolle Alltagsbegleitung Ihres Angehörigen.
3. Der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI)
- Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie den Sachleistungsbetrag (für den klassischen Pflegedienst) nicht voll ausschöpfen, können bis zu 40 % dieses Betrags für anerkannte Alltagsbegleiter wie Compaya umgewandelt werden.
Finanzierung & Gesetzlicher Anspruch: Alle Pakete sind direkt über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abrechenbar. Ergänzend können die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der Umwandlungsanspruch mit den Pflegekassen genutzt werden (verfügbar für alle Pflegegrade 1 bis 5).
